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Säule 3a für den Immobilienkauf: Vorbezug richtig nutzen

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Vorbezug für selbst bewohntes Wohneigentum jederzeit bis 5 Jahre vor AHV-Alter möglich
  • Alternative: Verpfändung erhält den Zinseszinseffekt
  • Vorbezug wird separat zur Kapitalleistungssteuer besteuert
  • Rückzahlungspflicht bei Verkauf ohne Ersatzkauf

Die Säule 3a lässt sich nicht nur für die Altersvorsorge, sondern auch für den Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum nutzen. Ein Vorbezug erhöht das Eigenkapital und senkt die nötige Hypothek, hat jedoch steuerliche und finanzielle Folgen. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Regeln für Käufer.

Wann ist ein Vorbezug möglich?

Ein Vorbezug ist ausschliesslich für den Erwerb oder die Erstellung von selbst bewohntem Wohneigentum zulässig, nicht für Ferienwohnungen oder Renditeobjekte. Darüber hinaus kann das Kapital auch zur Rückzahlung einer bestehenden Hypothek oder für wertvermehrende Investitionen verwendet werden.

Vorbezug vs. Verpfändung

Beim Vorbezug wird das Guthaben tatsächlich ausbezahlt und steht der Vorsorge nicht mehr zur Verfügung. Bei der Verpfändung bleibt das Kapital hingegen angelegt und dient der finanzierenden Bank lediglich als zusätzliche Sicherheit. Deshalb eignet sich die Verpfändung besonders für Käufer, die auf den langfristigen Zinseszinseffekt nicht verzichten möchten.

Steuerliche Folgen des Vorbezugs

Der ausbezahlte Betrag wird im Jahr des Bezugs separat vom übrigen Einkommen besteuert. Aus diesem Grund lohnt es sich, den Vorbezug möglichst in einem Jahr mit tieferem Gesamteinkommen zu planen und ihn nicht mit anderen Kapitalbezügen zu kombinieren.

Rückzahlung bei Verkauf

Wird die Immobilie später verkauft, muss der vorbezogene Betrag grundsätzlich an eine 3a-Stiftung zurückbezahlt werden, sofern innerhalb von zwei Jahren kein vergleichbares Ersatzobjekt erworben wird. Die bereits bezahlte Steuer wird in diesem Fall auf Antrag zurückerstattet.

Worauf Käufer achten sollten

Vor einem Vorbezug lohnt sich der Vergleich mit einer Verpfändung sowie eine Rücksprache mit der Hypothekarbank. Folglich sollten Käufer die langfristigen Folgen auf die Altersvorsorge sorgfältig gegen den kurzfristigen Vorteil einer tieferen Hypothek abwägen.

Weitere Grundlagen zur privaten Vorsorge finden Sie im Säule-3a-Hauptratgeber dieses Portals.

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Häufig gestellte Fragen zum Säule 3a Vorbezug für Wohneigentum

Die wichtigsten Antworten zum Vorbezug der Säule 3a für Wohneigentum, zur Verpfändung und zur Rückzahlungspflicht bei einem Verkauf.

Ein Vorbezug ist bis 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter grundsätzlich beliebig oft möglich, jedoch mindestens alle fünf Jahre und mit einem Mindestbetrag, der von der jeweiligen 3a-Stiftung festgelegt wird.