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AHV-Rente vorbeziehen oder aufschieben: Lohnt sich das 2026?

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Vorbezug der AHV-Rente ist frühestens ein bis zwei Jahre vor dem Referenzalter möglich
  • Die Kürzung bei Vorbezug gilt lebenslang
  • Ein Aufschub ist bis zu fünf Jahre über das Referenzalter hinaus möglich
  • Seit der AHV-21-Reform ist auch ein teilweiser Vorbezug oder Aufschub möglich

Der Zeitpunkt des AHV-Rentenbezugs beeinflusst die Rentenhöhe für den Rest des Lebens. Dieser Ratgeber erklärt, wie Vorbezug und Aufschub der AHV-Rente funktionieren und wie sich diese Entscheidung sinnvoll mit der Planung der Säule 3a kombinieren lässt.

Vorbezug der AHV-Rente: Die Grundlagen

Die AHV-Rente kann frühestens ein bis zwei Jahre vor Erreichen des ordentlichen Referenzalters bezogen werden. Seit der AHV-21-Reform ist zudem ein flexibler, teilweiser Vorbezug in Prozentschritten der vollen Rente möglich, sodass sich Erwerbstätigkeit und Rentenbezug schrittweise kombinieren lassen.

Ein Vorbezug eignet sich insbesondere für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines vorzeitigen Erwerbsausstiegs frühzeitig auf ein regelmässiges Einkommen angewiesen sind.

Die lebenslange Kürzung bei Vorbezug

Wer die Rente vorbezieht, erhält dauerhaft eine tiefere monatliche Rente. Die genaue Kürzung hängt vom Jahrgang und von der Anzahl vorbezogener Monate ab und wird von der zuständigen Ausgleichskasse anhand der offiziellen Kürzungssätze berechnet.

Da sich diese Kürzung über die gesamte Bezugsdauer der Rente auswirkt, lohnt sich vor dem Entscheid eine realistische Einschätzung der eigenen Lebenserwartung sowie der übrigen Einkommensquellen im Ruhestand.

Aufschub der AHV-Rente: Die Grundlagen

Wer finanziell nicht auf die Rente angewiesen ist, kann den Bezug um bis zu fünf Jahre über das Referenzalter hinaus aufschieben. Im Gegenzug erhöht sich die monatliche Rente dauerhaft, basierend auf den offiziellen Zuschlagssätzen der Ausgleichskasse.

Auch ein teilweiser Aufschub ist möglich, etwa indem nur ein Teil der Rente aufgeschoben und der Rest bereits ab dem Referenzalter bezogen wird.

Vorbezug oder Aufschub: Was passt zu Ihnen?

Die Entscheidung hängt massgeblich von der persönlichen Gesundheit, der erwarteten Lebenserwartung sowie weiteren Vorsorgeeinkommen wie der Pensionskasse oder der Säule 3a ab. Wer beispielsweise bereits eine gestaffelte Auszahlung der Säule 3a plant, sollte den Zeitpunkt des AHV-Bezugs bewusst darauf abstimmen, um die gesamte Steuerbelastung über mehrere Jahre zu verteilen.

Anmeldung und Fristen beachten

Sowohl Vorbezug als auch Aufschub müssen rechtzeitig bei der zuständigen Ausgleichskasse schriftlich beantragt werden. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

1. Klären Sie frühzeitig, ob ein voller oder teilweiser Vorbezug bzw. Aufschub infrage kommt
2. Lassen Sie sich eine persönliche Rentenberechnung von der Ausgleichskasse erstellen
3. Reichen Sie den schriftlichen Antrag innerhalb der vorgegebenen Frist vor dem gewünschten Bezugsbeginn ein

Weitere Grundlagen zur privaten Vorsorge und zur optimalen Auszahlungsstrategie der Säule 3a bietet der Säule-3a-Hauptratgeber dieses Portals.

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Mehr zur optimalen Planung der Säule-3a-Auszahlung finden Sie in diesen Ratgebern.

Häufig gestellte Fragen zu Vorbezug und Aufschub der AHV-Rente

Die wichtigsten Antworten zum teilweisen Vorbezug, zur lebenslangen Kürzung und zum Zusammenspiel mit der Säule 3a.

Ja. Seit der AHV-21-Reform ist ein teilweiser Vorbezug möglich, üblicherweise in Prozentschritten der vollen Rente. Dadurch lässt sich beispielsweise ein Teil der Rente bereits mit 63 beziehen, während der Rest weiterhin aufgeschoben wird.