Wer über längere Zeit erwerbsunfähig wird oder eine IV-Rente bezieht, stellt sich oft die Frage, was dies für die laufende Säule 3a bedeutet. Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede zwischen Bank- und Versicherungslösung sowie die Regeln zu Beiträgen und Vorbezug.
Säule 3a bei Bank oder Versicherung: der Unterschied
Eine Säule 3a bei einer Bank ist in erster Linie ein Spar- oder Wertschriftenkonto. Sie bietet reine Vorsorgeersparnis, jedoch keinerlei eingebauten Schutz bei Krankheit, Unfall oder Invalidität. Eine Säule 3a bei einer Versicherung kombiniert das Sparen hingegen häufig mit Risikoelementen, etwa einer Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit oder einer zusätzlichen Invalidenrente.
Welche Variante sinnvoller ist, hängt stark von der persönlichen Risikosituation und der bereits bestehenden Absicherung über die 2. Säule ab.
Weiterhin einzahlen bei Erwerbsunfähigkeit?
Einzahlungen in die Säule 3a sind an ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen gekoppelt. Wer teilweise erwerbsunfähig ist und weiterhin ein entsprechendes Resteinkommen erzielt, kann im Rahmen der üblichen Maximalbeträge weiterhin einzahlen. Bei einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit ohne AHV-pflichtiges Einkommen entfällt diese Möglichkeit in der Regel.
IV ist kein Standard-Vorbezugsgrund
Die gängigen Gründe für einen vorzeitigen Bezug der Säule 3a sind der Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum, die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder die definitive Auswanderung aus der Schweiz. Eine Erwerbsunfähigkeit allein gehört nicht automatisch zu diesen Standardgründen.
Je nach Reglement der jeweiligen 3a-Stiftung kann ein Bezug im Zusammenhang mit einer vollen Invalidenrente der AHV/IV unter bestimmten Voraussetzungen dennoch möglich sein. Da sich diese Bedingungen zwischen Banken und Versicherern unterscheiden können, sollte dies im Einzelfall direkt beim Anbieter sowie bei der zuständigen Ausgleichskasse oder IV-Stelle abgeklärt werden. Mehr zu den üblichen Vorbezugsregeln finden Sie im Ratgeber zum Vorbezug für den Immobilienkauf.
Prämienbefreiung und Invalidenrente in der Police
Bei einer 3a-Versicherungslösung kann eine Prämienbefreiung vereinbart sein, die bei Erwerbsunfähigkeit die weitere Finanzierung des Vorsorgevertrags übernimmt, ohne dass die versicherte Person selbst weiter einzahlen muss. Teilweise lässt sich zusätzlich eine Invalidenrente als Ergänzung zu den Leistungen der IV und der Pensionskasse einschliessen.
Diese Zusatzleistungen sind jedoch nicht automatisch Bestandteil jeder Police, sondern müssen explizit vereinbart worden sein. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus dem individuellen Versicherungsvertrag.
Die eigene Absicherung richtig einschätzen
Wer ausschliesslich ein reines Bank-3a-Konto führt, trägt das Risiko einer Erwerbsunfähigkeit allein über die Leistungen der IV und der Pensionskasse. In diesem Fall lohnt sich ein Vergleich, ob eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder der Wechsel zu einer 3a-Versicherungslösung mit Risikobaustein sinnvoll ergänzt werden sollte. Details zur grundsätzlichen Wahl zwischen beiden Varianten liefert der Abschnitt Bank- oder Versicherungslösung? im Säule-3a-Hauptratgeber.
Weitere Grundlagen zur privaten Vorsorge finden Sie im Säule-3a-Hauptratgeber dieses Portals.