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Säule 3a Nachzahlungen: Verpasste Einzahlungen nachträglich leisten

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick:

  • Nachzahlungen möglich für Lücken der letzten 10 Jahre ab 2025
  • Voraussetzung: aktueller Jahresbetrag muss bereits voll einbezahlt sein
  • Massgebend ist der Maximalbetrag des jeweiligen Lückenjahres
  • Antrag erfolgt schriftlich direkt bei der 3a-Stiftung

Wer in früheren Jahren nicht den vollen Säule-3a-Betrag einbezahlt hat, konnte diese Lücken bisher nicht nachholen. Seit der Gesetzesänderung ist dies ab 2025 möglich und eröffnet neue Möglichkeiten zur Steuerersparnis. Dieser Ratgeber erklärt Fristen, Voraussetzungen und das korrekte Vorgehen für eine Nachzahlung.

Seit wann sind Nachzahlungen möglich?

Die Möglichkeit zur rückwirkenden Einzahlung gilt seit dem 1. Januar 2025. Nachzahlungen können frühestens für das Beitragsjahr 2025 vorgenommen werden; Lücken aus früheren Jahren bleiben endgültig verwirkt. Deshalb lohnt es sich, ab sofort ein Beitragsjournal zu führen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Eine Nachzahlung ist nur zulässig, wenn in dem betreffenden Lückenjahr bereits ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen bestand und keine Einzahlung oder nur eine Teileinzahlung erfolgte. Darüber hinaus darf die Person im Zeitpunkt der Nachzahlung nicht bereits eine Kapitalauszahlung aus der Säule 3a bezogen haben.

Wie beantrage ich die Nachzahlung?

Die Nachzahlung muss schriftlich bei der 3a-Stiftung beantragt werden, bei der das Konto geführt wird. Die Stiftung prüft anhand des Vorsorgeausweises und der Lohnabrechnungen, ob tatsächlich eine Lücke besteht, und bestätigt anschliessend den zulässigen Nachzahlungsbetrag schriftlich.

Grenzen der Nachzahlung pro Jahr

Für die Berechnung zählt stets der damals gültige gesetzliche Maximalbetrag des jeweiligen Lückenjahres, nicht der heutige Betrag von CHF 7'258. Ausserdem darf pro Jahr nur eine einzige Lücke nachgezahlt werden, wodurch sich das Schliessen mehrerer Lücken über mehrere Steuerjahre erstrecken kann.

Steuerliche Auswirkungen prüfen

Da die gesamte Nachzahlung im Einzahlungsjahr abzugsfähig ist, kann eine grosse Summe das steuerbare Einkommen stark reduzieren. Folglich lohnt es sich, die Nachzahlung gezielt in einem Jahr mit überdurchschnittlich hohem Einkommen, etwa nach einem Bonus, vorzunehmen.

Weitere Informationen zum aktuellen Maximalbetrag finden Sie im Beitrag zu den Säule 3a Maximalbetrag-Regeln, sowie im Säule-3a-Hauptratgeber dieses Portals.

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Diese Ratgeber ergänzen das Thema Nachzahlungen mit weiteren Regeln zur Säule 3a.

Häufig gestellte Fragen zu Säule 3a Nachzahlungen

Die wichtigsten Antworten zu Fristen, Voraussetzungen und Grenzen der Säule 3a Nachzahlungen für verpasste Beitragsjahre.

Nachzahlungen sind für die letzten zehn Jahre möglich, jedoch frühestens für Beitragslücken, die ab dem Jahr 2025 entstanden sind. Ältere Lücken aus der Zeit davor können nicht nachträglich geschlossen werden.