Der Säule 3a Maximalbetrag bestimmt jedes Jahr, wie viel Steuern Sie über die private Vorsorge sparen können. Für 2026 gilt die Grenze von CHF 7'258 für Angestellte und CHF 36'288 für Selbstständige. Dieser Beitrag erklärt die genauen Regeln, Ausnahmen und Folgen einer versehentlichen Überschreitung.
Wie hoch ist der Betrag 2026?
Arbeitnehmende, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen 2026 maximal CHF 7'258 in die Säule 3a einzahlen. Dieser sogenannte «kleine» Maximalbetrag orientiert sich am zehnfachen Betrag der maximalen jährlichen AHV-Rente und wird vom Bundesrat periodisch überprüft.
Selbstständigerwerbende ohne 2. Säule profitieren dagegen vom «grossen» Rahmen: Sie dürfen bis zu 20% ihres Nettoerwerbseinkommens einzahlen, maximal jedoch CHF 36'288. Deshalb lohnt sich für Selbstständige eine genaue Einkommensplanung vor dem Jahresende.
Arbeitnehmende vs. Selbstständige
Massgebend für die Zuordnung ist nicht die berufliche Bezeichnung, sondern der tatsächliche Anschluss an eine Pensionskasse. Wer teilzeitlich angestellt und zugleich selbstständig erwerbstätig ist, muss die Beiträge anteilig korrekt zuordnen, um eine spätere Korrektur durch die Steuerbehörde zu vermeiden.
Was passiert bei Überschreitung?
Eine Einzahlung über dem Maximalbetrag wird steuerlich nicht anerkannt. Die 3a-Stiftung ist gesetzlich verpflichtet, den übersteigenden Betrag an die versicherte Person zurückzuerstatten. Aus diesem Grund sollten insbesondere Personen mit mehreren Lohnverhältnissen die Gesamtsumme aller Einzahlungen im Jahr genau im Auge behalten.
Mehrere 3a-Konten gleichzeitig führen
Der Maximalbetrag darf frei auf mehrere 3a-Konten verteilt werden. Dies hat keinen Einfluss auf die Höhe des steuerlichen Abzugs, erleichtert jedoch später die gestaffelte Auszahlung, mit der sich die Steuerprogression beim Bezug deutlich reduzieren lässt.
Anpassung des Betrags in Zukunft
Da der Maximalbetrag an die Entwicklung der AHV-Minimalrente gekoppelt ist, steigt er langfristig tendenziell weiter an. Folglich lohnt es sich, jedes Jahr die aktuelle Grenze zu prüfen, bevor die letzte Einzahlung des Kalenderjahres vorgenommen wird.
Weitere Details zu Nachzahlungen und zur optimalen Auszahlungsstrategie finden Sie im Säule-3a-Hauptratgeber dieses Portals.