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Berufsauslagen abziehen: Homeoffice, Essen und Fahrtkosten

Die wichtigsten Abzüge auf einen Blick:

  • Fahrtkosten: meist nur zum Tarif des öffentlichen Verkehrs
  • Homeoffice-Pauschale: nur für tatsächliche Homeoffice-Tage
  • Auswärtige Verpflegung: fixer Tagesansatz bei fehlender Kantine
  • Weiterbildung: bundesweit bis CHF 12'900 pro Jahr

Berufsauslagen gehören zu den am häufigsten unterschätzten Steuerabzügen in der Schweiz. Zwischen Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale und Weiterbildung lässt sich das steuerbare Einkommen spürbar senken. Dieser Ratgeber zeigt, welche Kosten 2026 korrekt abgezogen werden können.

Welche Berufsauslagen sind abzugsfähig?

Zu den klassischen Berufsauslagen zählen Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, auswärtige Verpflegung, Kosten für Berufskleidung sowie Fachliteratur. Die meisten Kantone akzeptieren dafür pauschale Ansätze, sofern keine höheren effektiven Kosten belegt werden.

Pauschale vs. effektive Fahrtkosten

Grundsätzlich wird nur der Tarif des öffentlichen Verkehrs anerkannt, selbst wenn das Privatauto genutzt wird. Eine Ausnahme gilt, wenn kein zumutbares öffentliches Verkehrsmittel verfügbar ist oder gesundheitliche Gründe die Autonutzung erfordern.

Homeoffice-Pauschale richtig nutzen

Seit der Verbreitung von Homeoffice akzeptieren viele Kantone eine zusätzliche Pauschale für Arbeitstage von zu Hause aus. Deshalb lohnt sich eine lückenlose Dokumentation der Homeoffice-Tage, um den Abzug im Streitfall belegen zu können.

Auswärtige Verpflegung abziehen

Wer aus beruflichen Gründen nicht zu Hause essen kann und keine verbilligte Kantine zur Verfügung hat, darf einen fixen Tagesansatz für die auswärtige Verpflegung abziehen. Darüber hinaus wird dieser Betrag halbiert, sofern der Arbeitgeber einen Beitrag an die Verpflegung leistet.

Weiterbildungskosten geltend machen

Berufsorientierte Weiterbildungs- und Umschulungskosten sind bundesweit bis CHF 12'900 pro Jahr abzugsfähig. Folglich lohnt sich die sorgfältige Aufbewahrung aller Kursrechnungen, um den vollen Abzug in der Steuererklärung geltend zu machen.

Weitere kantonale Abzüge finden Sie im Steuer-Hauptratgeber dieses Portals.

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Weitere Steuerabzüge, die sich mit den Berufsauslagen kombinieren lassen.

Häufig gestellte Fragen zu Berufsauslagen

Die wichtigsten Antworten zu Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale, auswärtiger Verpflegung und Weiterbildungskosten in der Steuererklärung.

Ja, jedoch nur, wenn kein zumutbares öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht oder ein starker Zeitgewinn nachgewiesen werden kann. Ansonsten wird in der Regel nur der Kilometeransatz des öffentlichen Verkehrs anerkannt.