Immer mehr Personen in der Schweiz halten Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen. Steuerlich gelten diese als bewegliches Vermögen und müssen korrekt deklariert werden. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Regeln zu Vermögenssteuer, Kapitalgewinnen und Mining-Erträgen.
Kryptowährungen als Vermögen deklarieren
Sämtliche Kryptowährungsbestände gelten als bewegliches Vermögen und müssen im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis der Steuererklärung aufgeführt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Coins auf einer Börse oder in einer privaten Wallet gehalten werden.
Welcher Kurswert gilt am 31. Dezember?
Für die Bewertung ist der Kurswert gemäss der offiziellen Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) per 31. Dezember massgebend. Ist eine Kryptowährung dort nicht aufgeführt, muss der Kurs einer anerkannten Handelsplattform selbst dokumentiert werden.
Kapitalgewinne und gewerbsmässiger Handel
Private Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen bleiben für die meisten Privatpersonen steuerfrei. Werden jedoch Kriterien wie hohe Handelsfrequenz, Fremdkapital- Einsatz oder professionelle Infrastruktur erfüllt, kann gewerbsmässiger Wertschriftenhandel vorliegen, der steuerpflichtig wird.
Mining und Staking einordnen
Erträge aus Mining oder Staking gelten grundsätzlich als Einkommen im Zeitpunkt des Zuflusses und müssen zum damaligen Marktwert deklariert werden. Die erhaltenen Coins fliessen anschliessend zusätzlich in das Vermögen ein und unterliegen dort der Vermögenssteuer.
Fehler bei der Deklaration vermeiden
Der häufigste Fehler ist das vollständige Weglassen von Krypto-Guthaben aus Unwissenheit oder Unsicherheit über den korrekten Kurswert. Darüber hinaus wird oft vergessen, Erträge aus dezentralen Finanzplattformen (DeFi) separat als Einkommen zu erfassen.
Weitere Abzüge und Deklarationspflichten erklärt der Steuer-Hauptratgeber dieses Portals.