Krankenkassenprämien gehören zu den grössten jährlichen Ausgaben eines Schweizer Haushalts und lassen sich teilweise von den Steuern abziehen. Da jeder Kanton einen eigenen Pauschalbetrag festlegt, unterscheidet sich die effektive Entlastung stark. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Regeln für 2026.
Was zählt als abzugsfähige Prämie?
Zum Abzug berechtigen sowohl die obligatorische Grundversicherung (KVG) als auch freiwillige Zusatzversicherungen (VVG). Massgebend ist dabei nicht die effektiv bezahlte Prämiensumme, sondern ein gesetzlich definierter Pauschalbetrag pro erwachsene Person und pro Kind.
Pauschalabzug je nach Kanton
Die Höhe des Pauschalbetrags variiert erheblich zwischen den Kantonen. Deshalb lohnt sich vor dem Ausfüllen der Steuererklärung stets ein Blick in das aktuelle kantonale Steuerbuch, um den korrekten Betrag für das eigene Steuerjahr zu verwenden.
Bundessteuer vs. kantonale Regeln
Bei der direkten Bundessteuer gilt ein eigener, schweizweit einheitlicher Pauschalbetrag, der sich häufig vom kantonalen Betrag unterscheidet. Aus diesem Grund müssen in der Steuererklärung regelmässig zwei unterschiedliche Beträge für Bund und Kanton erfasst werden.
Zusatzversicherungen und Abzug
Prämien für Zusatzversicherungen werden steuerlich gleich behandelt wie die Grundversicherung und fallen unter denselben Pauschalbetrag. Wer sowohl Grund- als auch Zusatzversicherung bei derselben Krankenkasse hat, profitiert somit nicht automatisch von einem höheren Abzug.
So optimieren Sie den Abzug
Da der Pauschalbetrag unabhängig von der gewählten Franchise gilt, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die Gesamtkosten aus Prämie und Selbstbehalt mit unserem Franchisen-Optimierer. Folglich sollten beide Faktoren gemeinsam betrachtet werden, um die jährliche Gesamtbelastung realistisch einzuschätzen.
Weitere Abzüge und Fristen finden Sie im Steuer-Hauptratgeber dieses Portals.