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Krankenkassenprämien von den Steuern abziehen: Kantonsvergleich

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Abzug erfolgt meist als kantonaler Pauschalbetrag, nicht als Effektivbetrag
  • Zusatzversicherungen fallen unter denselben Pauschalabzug
  • Die Bundessteuer kennt einen eigenen, oft tieferen Pauschalbetrag
  • Der Betrag unterscheidet sich teils deutlich zwischen den Kantonen

Krankenkassenprämien gehören zu den grössten jährlichen Ausgaben eines Schweizer Haushalts und lassen sich teilweise von den Steuern abziehen. Da jeder Kanton einen eigenen Pauschalbetrag festlegt, unterscheidet sich die effektive Entlastung stark. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Regeln für 2026.

Was zählt als abzugsfähige Prämie?

Zum Abzug berechtigen sowohl die obligatorische Grundversicherung (KVG) als auch freiwillige Zusatzversicherungen (VVG). Massgebend ist dabei nicht die effektiv bezahlte Prämiensumme, sondern ein gesetzlich definierter Pauschalbetrag pro erwachsene Person und pro Kind.

Pauschalabzug je nach Kanton

Die Höhe des Pauschalbetrags variiert erheblich zwischen den Kantonen. Deshalb lohnt sich vor dem Ausfüllen der Steuererklärung stets ein Blick in das aktuelle kantonale Steuerbuch, um den korrekten Betrag für das eigene Steuerjahr zu verwenden.

Bundessteuer vs. kantonale Regeln

Bei der direkten Bundessteuer gilt ein eigener, schweizweit einheitlicher Pauschalbetrag, der sich häufig vom kantonalen Betrag unterscheidet. Aus diesem Grund müssen in der Steuererklärung regelmässig zwei unterschiedliche Beträge für Bund und Kanton erfasst werden.

Zusatzversicherungen und Abzug

Prämien für Zusatzversicherungen werden steuerlich gleich behandelt wie die Grundversicherung und fallen unter denselben Pauschalbetrag. Wer sowohl Grund- als auch Zusatzversicherung bei derselben Krankenkasse hat, profitiert somit nicht automatisch von einem höheren Abzug.

So optimieren Sie den Abzug

Da der Pauschalbetrag unabhängig von der gewählten Franchise gilt, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die Gesamtkosten aus Prämie und Selbstbehalt mit unserem Franchisen-Optimierer. Folglich sollten beide Faktoren gemeinsam betrachtet werden, um die jährliche Gesamtbelastung realistisch einzuschätzen.

Weitere Abzüge und Fristen finden Sie im Steuer-Hauptratgeber dieses Portals.

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Häufig gestellte Fragen zum Krankenkassen-Steuerabzug

Antworten auf häufige Fragen zum Pauschalabzug für Krankenkassenprämien, zu Zusatzversicherungen und kantonalen Unterschieden.

Nein. Für Krankenkassenprämien gilt in fast allen Kantonen ein fixer Pauschalabzug, unabhängig von der tatsächlichen Prämienhöhe. Nur in wenigen Kantonen können effektive Kosten über dem Pauschalbetrag zusätzlich geltend gemacht werden.