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Quellensteuertarife 2026 nach Kanton: Übersicht für Grenzgänger

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Der Tarif richtet sich nach einem persönlichen Tarifcode (A, B, C und weitere)
  • Jeder Kanton legt eigene Tarifstufen fest
  • Grenzgänger unterliegen je nach Herkunftsland unterschiedlichen Abkommen
  • Ab einer bestimmten Einkommensschwelle gilt die ordentliche Veranlagung

Personen ohne Niederlassungsbewilligung C sowie viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden in der Schweiz direkt über die Quellensteuer besteuert. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Quellensteuertarife grundsätzlich funktionieren, worin sich die Kantone unterscheiden und was für Grenzgänger besonders zu beachten ist.

Was ist die Quellensteuer?

Bei der Quellensteuer zieht der Arbeitgeber die geschuldete Steuer direkt vom Lohn ab und leitet sie an die zuständige Steuerbehörde weiter. Grundlage dafür sind amtliche Tarifsätze, die laufend auf den Bruttolohn angewendet werden, ohne dass individuelle Abzüge während des Jahres automatisch berücksichtigt werden.

Tarifcodes und kantonale Unterschiede

Welcher Tarif im Einzelfall gilt, hängt vom zugewiesenen Tarifcode ab, der sich unter anderem nach Zivilstand, Konfession, Kinderzahl und der Erwerbssituation des Ehepartners richtet. Da jeder Kanton seine Tarifstufen eigenständig festlegt, kann der effektive Steuerabzug bei identischem Bruttolohn und gleichem Tarifcode je nach Kanton unterschiedlich ausfallen. Die konkreten Tarifwerte sind nicht einheitlich für die ganze Schweiz und müssen kantonsspezifisch nachgeschlagen werden.

Besonderheiten für Grenzgänger

Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich und Liechtenstein unterliegen zusätzlich den jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen zwischen der Schweiz und ihrem Wohnsitzstaat. Diese Abkommen können sich in Details wie Steueraufteilung oder Meldepflichten zwischen den Herkunftsländern deutlich unterscheiden, weshalb eine pauschale Aussage für alle Grenzgänger nicht möglich ist.

Einkommensschwelle und ordentliche Veranlagung

Seit der Reform der Quellensteuer, die seit 2021 gilt, besteht ab einem bestimmten jährlichen Bruttoeinkommen die Pflicht zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung. Liegt das Einkommen unterhalb dieser Schwelle, lässt sich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung freiwillig beantragen, um individuelle Abzüge wie die Säule 3a nachträglich geltend zu machen. Dieser Beitrag behandelt ausschliesslich die laufenden Tarife vor einer solchen Korrektur; das Vorgehen für die nachträgliche Korrektur selbst ist im Beitrag Quellensteuer-Korrektur (NOV) ausführlich beschrieben.

Wo die aktuellen Tarife nachschlagen?

Da sich Tarife und Schwellenwerte jährlich ändern können, sollten konkrete Prozentsätze oder Frankenbeträge nie pauschal übernommen werden. Verbindlich sind ausschliesslich die offiziellen Tariftabellen des zuständigen Kantons sowie die Grundlagen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Dort lässt sich der individuelle Tarifcode sowie der daraus resultierende Steuerabzug für das jeweilige Steuerjahr verlässlich nachschlagen.

Weiterführende Informationen rund um Abzüge und Korrekturen bietet der Steuern-Hauptratgeber dieses Portals.

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Weiterführende Ratgeber zur nachträglichen Korrektur der Quellensteuer.

Häufig gestellte Fragen zu den Quellensteuertarifen

Die wichtigsten Antworten zu Tarifcodes, kantonalen Unterschieden und Besonderheiten für Grenzgänger.

Der anwendbare Tarif richtet sich nach persönlichen Merkmalen wie Zivilstand, Konfession, Kinderzahl und Erwerbssituation des Ehepartners. Diese Merkmale werden einem Tarifcode zugeordnet, anhand dessen der kantonale Quellensteuertarif den Abzug direkt vom Lohn berechnet.