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Krankenkasse wechseln vor dem 30. November: Die Fristenfalle

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Ordentliche Kündigungsfrist: bis 30. November, Posteingang zählt
  • Bei Prämienerhöhung: Sonderkündigungsrecht bis Ende Dezember
  • Wechsel der Grundversicherung nur per 1. Januar möglich
  • Keine Gesundheitsprüfung bei der obligatorischen Grundversicherung

Jedes Jahr verpassen tausende Versicherte in der Schweiz die Frist zum Krankenkassenwechsel und bleiben ungewollt bei einem teuren Anbieter. Dieser Ratgeber erklärt die genauen Fristen, das Sonderkündigungsrecht und häufige Fehler beim Wechsel der Grundversicherung.

Die ordentliche Kündigungsfrist

Für einen Wechsel per 1. Januar muss die Kündigung spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eintreffen. Massgebend ist dabei der tatsächliche Posteingang, nicht das Datum des Poststempels. Aus diesem Grund sollte die Kündigung deutlich vor der Frist versendet werden.

Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung

Erhöht die Krankenkasse die Prämie fürs Folgejahr, besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht bis Ende Dezember. Dieses Recht gilt zusätzlich zur ordentlichen Frist und bietet eine zweite Chance, auch nach dem 30. November noch zu wechseln.

Kündigung korrekt einreichen

Die Kündigung sollte schriftlich und eingeschrieben erfolgen, um den fristgerechten Posteingang im Streitfall belegen zu können. Darüber hinaus empfiehlt sich der Abschluss der neuen Police erst nach schriftlicher Bestätigung der Kündigung durch den bisherigen Versicherer.

Häufige Fehler beim Wechsel

Der häufigste Fehler ist eine zu spät versendete Kündigung, wodurch die Bindung an den bisherigen Versicherer um ein weiteres Jahr verlängert wird. Folglich lohnt sich eine jährliche Prämienkontrolle bereits im Oktober, um genügend Zeit für den Wechsel zu haben.

Die neue Krankenkasse auswählen

Neben der reinen Prämienhöhe lohnt sich auch ein Blick auf die passende Franchise. Details dazu liefert der Beitrag zum Franchise-Vergleich 300 vs 2500 CHF.

Weitere Kostenfallen bei Versicherungen zeigt der Versicherungs-Hauptratgeber dieses Portals.

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Weitere Ratgeber helfen bei der Wahl der neuen Krankenkasse und Franchise.

Häufig gestellte Fragen zum Krankenkassenwechsel

Die wichtigsten Antworten zur Kündigungsfrist 30. November, zum Sonderkündigungsrecht und zum Wechsel der Grundversicherung.

Nein. Massgebend ist der tatsächliche Posteingang bei der Krankenkasse bis spätestens 30. November, nicht das Datum des Poststempels. Versenden Sie die Kündigung daher rechtzeitig vorher.