Zusatzversicherungen wie Spital- oder Zahnzusatzversicherungen unterliegen anderen Regeln als die obligatorische Grundversicherung. Lange Vertragslaufzeiten können Versicherte ungewollt binden. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Knebelverträge erkennen und rechtzeitig kündigen.
KVG und VVG im Unterschied
Während die Grundversicherung dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit unterliegt, gilt für Zusatzversicherungen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dieses erlaubt deutlich flexiblere, aber auch deutlich längere Vertragsbedingungen.
Warum Vertragslaufzeiten so lang sind
Versicherer sichern sich bei Zusatzversicherungen häufig mit Mindestlaufzeiten von drei bis fünf Jahren ab, da sie hier im Gegensatz zur Grundversicherung eine Gesundheitsprüfung durchführen dürfen. Deshalb lohnt sich vor Vertragsabschluss ein genauer Blick auf die vereinbarte Laufzeit.
Die eigene Kündigungsfrist finden
Die genaue Kündigungsfrist findet sich in der Police sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Meist muss die Kündigung drei bis sechs Monate vor Ablauf der Vertragsdauer eingereicht werden, um eine automatische Verlängerung zu verhindern.
Die Kündigung korrekt formulieren
Eine schriftliche, eingeschriebene Kündigung unter Angabe der Policennummer und des gewünschten Beendigungsdatums ist der sicherste Weg. Folglich sollte eine Kopie der Kündigung samt Versandnachweis bis zur schriftlichen Bestätigung aufbewahrt werden.
Alternative Deckung vorher prüfen
Vor einer Kündigung sollte stets geprüft werden, ob eine neue Zusatzversicherung die gewünschte Deckung ohne Unterbruch übernimmt, da bei bestehenden Vorerkrankungen eine neue Gesundheitsprüfung Einschränkungen zur Folge haben kann.
Einen Gesamtüberblick über Pflichtdeckungen und Kostenfallen bietet der Versicherungs-Hauptratgeber dieses Portals.