Wer in der Schweiz Kryptowährungen kaufen möchte, hat die Wahl zwischen integrierten Funktionen bei regulierten Banken und spezialisierten internationalen Börsen. Dieser Beitrag vergleicht ausschliesslich die Plattform-, Verwahrungs- und Sicherheitsaspekte und gibt keine Anlageempfehlung ab.
Bank-Apps vs. internationale Exchanges
Mehrere Schweizer Banken und Neobanken bieten mittlerweile eine integrierte Funktion zum Kauf ausgewählter Kryptowährungen direkt in der bestehenden Banking-App an. Daneben existieren spezialisierte internationale Börsen mit einem meist deutlich grösseren Angebot an Coins, jedoch ohne Schweizer Bankbewilligung. Beide Kategorien unterscheiden sich strukturell in Regulierung, Verwahrung und Angebotsbreite.
Verwahrungsmodell: Selbst- vs. Fremdverwahrung
Ein zentrales Sicherheitskriterium ist die Frage, wer die privaten Schlüssel der gekauften Kryptowährungen kontrolliert. Bei der Selbstverwahrung, etwa mittels Hardware-Wallet, liegt die volle Kontrolle und Verantwortung bei der Nutzerin oder dem Nutzer selbst. Bei der Verwahrung durch die Plattform übernimmt der Anbieter diese Aufgabe, was den Zugang vereinfacht, aber ein Gegenparteirisiko im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder eines Sicherheitsvorfalls der Plattform schafft.
Regulierungsstatus und FINMA
Schweizer Banken sowie bewilligte Finanzinstitute unterstehen der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Internationale Krypto-Exchanges ohne Niederlassung oder Bewilligung in der Schweiz unterliegen hingegen häufig einer anderen ausländischen Aufsicht oder in manchen Fällen keiner vergleichbaren Regulierung. Der Regulierungsstatus sollte vor der Anbieterwahl stets anhand der aktuellen, öffentlich einsehbaren Angaben des jeweiligen Anbieters geprüft werden.
KYC- und AML-Anforderungen
Sowohl regulierte Schweizer Anbieter als auch seriöse internationale Börsen verlangen in der Regel eine Identifikation im Rahmen der Know-your-Customer- und Geldwäschereibekämpfungsvorschriften (KYC/AML). Der Umfang und die Ausgestaltung dieser Prüfungen können sich je nach Sitzstaat und Lizenz des Anbieters jedoch unterscheiden.
Abgrenzung zur steuerlichen Deklaration
Dieser Beitrag behandelt bewusst nur die Plattform- und Sicherheitsseite des Kryptokaufs, nicht die steuerliche Behandlung. Wer wissen möchte, wie gekaufte Kryptowährungen korrekt in der Steuererklärung zu deklarieren sind, findet die passende Anleitung im Beitrag Kryptowährungen in der Steuererklärung. Dieses Portal gibt grundsätzlich keine Anlageberatung und keine Kurs- oder Preisprognosen ab, sondern vergleicht ausschliesslich strukturelle Plattformkriterien.
Einen Gesamtüberblick über alle Anbieter bietet der Anbieter-Hauptratgeber dieses Portals.