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Privathaftpflicht für Mieter: Versteckte Klauseln erkennen

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Deckt Schäden an Dritten und an der Mietwohnung, sofern eingeschlossen
  • Grobe Fahrlässigkeit kann die Leistung kürzen oder ausschliessen
  • Empfohlene Deckungssumme: mindestens CHF 5 Millionen
  • Gesetzlich nicht obligatorisch, aber von Vermietern oft verlangt

Eine Privathaftpflichtversicherung gehört für Mieter zu den wichtigsten freiwilligen Policen. Sie schützt vor finanziellen Folgen unabsichtlicher Schäden, enthält jedoch häufig versteckte Klauseln. Dieser Ratgeber zeigt, worauf Mieter vor Vertragsabschluss achten sollten.

Was deckt die Privathaftpflicht?

Die Police übernimmt Schäden, die Sie unabsichtlich Dritten oder deren Eigentum zufügen, beispielsweise ein umgestossenes Glas beim Besuch oder ein Velounfall. Massgebend ist stets, dass der Schaden fahrlässig, nicht absichtlich verursacht wurde.

Mietschäden: Was ist versichert?

Viele Policen schliessen auch Schäden an der gemieteten Wohnung ein, etwa durch einen Wasserschaden infolge einer ausgelaufenen Waschmaschine. Prüfen Sie jedoch genau, ob diese Mieterschadendeckung explizit im Vertrag enthalten ist, da sie nicht bei jedem Anbieter automatisch inbegriffen ist.

Ausschluss grober Fahrlässigkeit

Bei grober Fahrlässigkeit, etwa dem bewussten Ignorieren offensichtlicher Risiken, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder vollständig verweigern. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die richtige Deckungssumme wählen

Da Personenschäden theoretisch Millionenbeträge verursachen können, empfiehlt sich eine Deckungssumme von mindestens CHF 5 Millionen. Höhere Deckungssummen kosten in der Regel nur wenig mehr Prämie, bieten jedoch deutlich mehr Sicherheit.

Vertragsklauseln vor Abschluss prüfen

Folglich sollten Mieter vor Vertragsabschluss gezielt nach Ausschlüssen für Mietschäden, groben Fahrlässigkeit und der genauen Deckungssumme fragen. Mehr zu allgemeinen Kündigungsfristen bei Versicherungen erklärt der Beitrag zum Krankenkassenwechsel vor dem 30. November.

Einen Gesamtüberblick über Pflichtdeckungen bietet der Versicherungs-Hauptratgeber dieses Portals.

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Häufig gestellte Fragen zur Privathaftpflicht für Mieter

Antworten auf häufige Fragen zur Deckung von Mietschäden, zu grober Fahrlässigkeit und zur richtigen Deckungssumme.

Ja, sofern eine Mieterschadendeckung explizit im Vertrag eingeschlossen ist. Diese ist bei den meisten Policen Standard, sollte aber vor Vertragsabschluss ausdrücklich geprüft werden.